Sekundärnavigation:

     

    Häufig gestellte Fragen



    Allgemeine Fragen

    Wie zeitgemäß und sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?

    Fragen zur Mitgliedschaft

    Wie berechnet sich mein Beitrag?

    Wie werden die Beiträge bezahlt?

    Was passiert mit meiner Versicherung, wenn mein Angestelltenverhältnis bei der Deutschen Bank endet?

    Fragen zu den Leistungen

    Warum entfällt bei dem ab 21.12.2012 gültigen Tarif (Unisexverträge) die Auszahlung im Erlebensfalle mit 85 Jahren bzw. die Unfallzusatzversicherung bei einem Unfalltod vor dem 65. Lebensjahr?

    Wer legt Gewinnzuschlag und Bonus fest?

    Warum erhalten Mitglieder, die ihre Versicherung nach dem ab 21. Dezember 2012 gültigen Tarif abgeschlossen haben (Unisexverträge), einen höheren Bonus als Mitglieder, deren Versicherung bereits vor diesem Datum bestand (Altverträge)?

    An wen wird das Geld im Todesfall ausgezahlt?

    Verlangt die Sterbekasse einen Verwendungsnachweis, z.B. über Bestattungskosten?

    Was muss der Sterbekasse im Todesfall eines Mitglieds eingereicht werden?

     

    Allgemeine Fragen


    Wie zeitgemäß und sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung?

    Absicherung für den Todesfall ist heute sinnvoller denn je. Denn es gibt kein gesetzliches Sterbegeld mehr, höhere Kommunalgebühren und Steuern haben Bestattungen teurer gemacht. Die Kosten für eine durchschnittliche Beerdigung erreichen heute rasch 5.000 EUR und mehr. Private Vorsorge tut deshalb Not – um der Familie neben dem persönlichen Verlust finanzielle Engpässe zu ersparen.

    Die Kritik von Verbraucherorganisationen an Sterbegeldversicherungen allgemein trifft uns nicht, da wir unseren Mitgliedern exzellente Konditionen bieten, wie Garantieverzinsung  über Marktniveau, dazu Boni und Gewinnzuschläge, die für Toprenditen sorgen. Unsere Sterbegeldversicherung ist dadurch nicht nur Vorsorge, sondern auch interessante Kapitalanlage.

    Fragen zur Mitgliedschaft


    Wie berechnet sich mein Beitrag?

    Die Höhe des Monatsbeitrags richtet sich nach der Versicherungssumme und nach dem Alter des Versicherten. Dabei gilt: Je jünger das Beitrittsalter, desto niedriger der Beitrag. Die Beitragshöhe bleibt konstant bis zur Beitragsfreiheit mit 65 Jahren.


    Wie werden die Beiträge bezahlt?

    Möglich ist Gehaltsabzug, Lastschrift-Einzugs-Verfahren oder Überweisung per Dauerauftrag.


    Was passiert mit meiner Versicherung, wenn mein Angestelltenverhältnis in der Deutsche Bank Gruppe endet?

    Im Prinzip ändert sich nichts. Sie können Ihre Mitgliedschaft zu den gleichen Konditionen fortsetzen. Auch Vertragsaufstockung oder eine Mitversicherung des Ehepartners / Lebensgefährten sind weiterhin möglich.

    Fragen zu den Leistungen


    Warum entfällt bei dem ab 21.12.2012 gültigen Tarif (Unisexverträge) die Auszahlung im Erlebensfalle mit 85 Jahren bzw. die Unfallzusatzversicherung bei einem Unfalltod vor dem 65. Lebensjahr?

    Durch die Einführung von Solvency II treten umfangreiche und aufwendige Berichtspflichten für Finanzinstitute, darunter Versicherungen, in Kraft. Die Erfüllung dieser Berichtspflichten ist mit einem hohen Aufwand verbunden, der von der Kasse kaum darstellbar und daher nicht zu vertreten ist. Befreit von dieser Berichtspflicht werden allerdings Sterbekassen, die ihre bisherigen gemischten Tarife – d.h. Auszahlung bei Tod bzw. bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters – schließen und nur noch reine Todesfallversicherungen anbieten.

    Daher hat die Kasse die Einführung des Unisex-Tarifs ab 21.12.2012 zum Anlass genommen, für die nach diesem Tarif abgeschlossenen Versicherungen keine Auszahlung der Versicherungsleistung im Erlebensfall mehr vorzusehen. Als flankierende Maßnahme sieht der Unisextarif auch keine Unfallzusatzversicherung mehr vor, da dadurch sichergestellt ist, dass bei Unfalltod auf keinen Fall mehr als nominal EUR 8.000,00 Versicherungsleistung ausgezahlt wird. Ein Überschreiten dieser Summe kann möglicherweise auch zu einer Berichtspflicht nach Solvency II führen, da der Gesetzgeber als Höchstversicherungssumme für Sterbegeldversicherungen nur EUR 8.000,00 zulässt.


    Wer legt Gewinnzuschlag und Bonus fest?

    Die Mitglieder bzw. von ihnen gewählte Vertreter entscheiden auf der jährlichen Mitgliederversammlung entsprechend den Vorschlägen des Vorstands darüber. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss diesen Beschlüssen zustimmen.


    Warum erhalten Mitglieder, die ihre Versicherung nach dem ab 21. Dezember 2012 gültigen Tarif abgeschlossen haben (Unisexverträge), einen höheren Bonus als Mitglieder, deren Versicherung bereits vor diesem Datum bestand (Altverträge)?

    Grundsätzlich gilt: Alle Mitglieder unserer Kasse müssen gleich behandelt werden. Das heißt, der von den Beiträgen aller Mitglieder erwirtschaftete Überschuss, aus dem sowohl die Garantieverzinsung als auch, bei ausreichender Höhe, ein Bonus finanziert wird, muss gleichmäßig auf alle Versicherungen verteilt werden – unabhängig davon, ob sie mit einer Garantieverzinsung von 3,5 % (Altverträge) oder 1,75 % (Unisexverträge) ausgestattet sind.

    Basis für die Verteilung ist die für jede Versicherung individuell gebildete Deckungsrückstellung, deren Höhe von den Beiträgen und der bisherigen Versicherungsdauer abhängt. Beträgt der zu verteilende Überschuss eines Jahres zum Beispiel 5,5 % der für alle Versicherungen vorhandenen Deckungsrückstellung, muss die Deckungsrückstellung jedes Vertrages, unabhängig von seiner Garantieverzinsung, um 5,5 % erhöht werden. Dies kann nur durch eine unterschiedliche Bonushöhe – 2 % für Altverträge bzw. 3,75 % für Unisexverträge – erreicht werden, die den unterschiedlichen Garantiezins ausgleicht.

    Eine andere Verteilung würde keine Zustimmung der Aufsichtsbehörde (BaFin) bekommen.


    An wen wird das Geld im Todesfall ausgezahlt?

    An die Person, die der Versicherte in seinem Antrag nennt. Es kann jederzeit ein anderer Begünstigter benannt werden, allerdings muss dies schriftlich erfolgen.


    Verlangt die Sterbekasse einen Verwendungsnachweis, z.B. über Bestattungskosten?

    Nein, die Begünstigten erhalten die Auszahlungssumme zur freien Verfügung.


    Was muss der Sterbekasse im Todesfall eines Mitglieds eingereicht werden?

    Für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung benötigen wir eine amtliche Sterbeurkunde, die Sie uns bitte im Original oder in Kopie einreichen.

    Ausgezahlt werden kann die Versicherung nur an den oder die Bezugsberechtigten, die das Mitglied uns schriftlich mitgeteilt hat. Hierfür teilen Sie uns bitte eine gültige Bankverbindung (IBAN) mit.

    Navigation Fusszeile:

    Letzte Änderung: 12. November 2024
    Copyright © 2024 Sterbekasse für die Angestellten der Deutsche Bank Gruppe, Frankfurt am Main
    Sterbekasse für die
    Angestellten der Deutsche Bank-Gruppe
    Adolph-Prior-Straße 11
    65936 Frankfurt am Main
    Tel: +49 (0)69 / 910 339 74/-75
    Fax: +49 (0)69 / 910 380 77