Vor dem Hintergrund anhaltend sinkender Mitgliederzahlen hat die Sterbekasse entschieden, die Aufnahme neuer Mitglieder mit Wirkung zum 01.01.2021 einzustellen. Die bisher bestehende Möglichkeit der Mitversicherung nach § 4 Satz 1 der Satzung und die Möglichkeit, die bestehende Versicherungssumme zu erhöhen, entfällt seither ebenfalls. Der Betrieb der Sterbekasse mit ihren Bestandsmitgliedern bleibt im Rahmen aller gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen unverändert bestehen.
Für Verträge, die bis zum 21.12.2012 abgeschlossen wurden, gilt:
Unsere Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Versicherung mit der nominellen Höchstversicherungssumme von 7.800 EUR. Niedrigere Versicherungssummen müssen durch 600 teilbar sein.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Versicherungssumme und nach dem Eintrittsalter. Dabei gilt: Je jünger das Beitrittsalter, desto niedriger der Beitrag. Die Beitragshöhe bleibt konstant bis zur Beitragsfreiheit mit 65 Jahren.
Unsere Mitglieder zahlen nur bis zum 65. Geburtstag ein, sind aber weiterhin bei der Gewinnverteilung dabei. Bis zu dieser Beitragsfreistellung ist in unserer Versicherung auch eine Unfallzusatzversicherung enthalten. Das bedeutet: Verunglückt der Versicherte vor dem 65. Geburtstag, verdoppelt sich die nominelle Versicherungssumme, die an seine Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Bei Ausscheiden aus der Deutsche Bank Gruppe bleibt die Mitgliedschaft zu gleichen günstigen Konditionen bestehen.
Im 85. Lebensjahr wird die gesamte Versicherungsleistung (vereinbarte Versicherungssumme plus Gewinnzuschlag plus Bonifikation) an den Versicherungsnehmer selbst in einer Summe ausgezahlt.
Für Verträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, wird die Unfallzusatzversicherung nicht mehr angeboten. Auch die Auszahlung im Alter von 85 Jahren entfällt. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung.