1. Auf alle im Kalenderjahr 2022 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird kein Gewinnzuschlag gewährt.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2020 in Kraft getreten sind und am 31. Dezember 2021 noch bestehen, wird kein zusätzlicher Gewinn (Bonus) gewährt.
Die Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung vom 30.06.2021 entnehmen Sie bitte dieser Datei.