1. Auf alle im Kalenderjahr 2021 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird kein Gewinnzuschlag gewährt.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2019 in Kraft getreten sind und am 31. Dezember 2020 noch bestehen, wird kein zusätzlicher Gewinn (Bonus) gewährt.
Die Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung vom 23.10.2020 entnehmen Sie bitte dieser Datei.