1. Auf alle im Kalenderjahr 2018 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 15% gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2016 in Kraft getreten sind und am 31. Dezember 2017 noch bestehen, wird ein zusätzlicher Gewinn (Bonus) in Höhe folgender gewährt:
a. Für Versicherungen nach dem bis 20. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 3,5% vorsieht, einen Bonus in Höhe von 1% der für jede Versicherung vorhandene Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2016.
b. Für Versicherungen nach dem ab 21. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 1,75% vorsieht, einen Bonus in Höhe von 2,75% der für jede Versicherung vorhandene Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2016.
Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2017 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet