Die Mitgliederversammlung hat am 27. Mai 2015 Folgendes beschlossen:
1. Auf alle im Kalenderjahr 2016 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 15 % gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2014 in Kraft getreten sind und am 31. Dezember 2015 noch bestehen, wird ein zusätzlicher Gewinn (Bonus) in folgender Höhe gewährt:
a. Für Versicherungen nach dem bis 20. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 3,5% vorsieht, ein Bonus in Höhe von 2% der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2014.
b. Für Versicherungen nach dem ab 21. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 1,75% vorsieht, ein Bonus in Höhe von 3,75% der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2014.
Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2015 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet.
Die Beschlüsse bedürfen noch der Genehmigung (Unbedenklichkeit) durch die Aufsichtsbehörde BaFin.