Die Mitgliederversammlung hat am 28. Mai 2014 Folgendes beschlossen:
1. Auf alle im Kalenderjahr 2015 fällig werdenden satzungsmäßigen Sterbegeldleistungen wird ein Gewinnzuschlag von 15 % gewährt, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherung mindestens ein Jahr bestanden hat.
2. Auf alle Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2013 in Kraft getreten sind und am 31. Dezember 2014 noch bestehen, wird ein zusätzlicher Gewinn (Bonus) in folgender Höhe gewährt:
a. Für Versicherungen nach dem bis 20. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 3,5% vorsieht, ein Bonus in Höhe von 2% der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2013.
b. Für Versicherungen nach dem ab 21. Dezember 2012 gültigen Tarif, der eine Garantieverzinsung von 1,75% vorsieht, ein Bonus in Höhe von 3,75% der für jede Versicherung vorhandenen Deckungsrückstellung des Jahresabschlusses 2013.
Die Gewinnanteile werden am Ende des Kalenderjahres 2014 gutgeschrieben und zur Erhöhung des Sterbegeldes verwendet.